Förderung von E-LKW – alles Wissenswerte
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Förderung von E-LKW – alles Wissenswerte

Eine gute Nachricht für alle Unternehmen dürfte die staatliche Förderung von E-LKW sein, für deren Anschaffung oder Umrüstung die Bundesregierung hohe Zuschüsse bereitstellt. Grundlage dafür ist die „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ vom 29. Juli 2021, geändert durch Bekanntmachung vom 21. März 2022.

Nach dieser Richtlinie kann die geplante Förderung von E-LKW mit bis zu 80% bezuschusst werden. Dazu kommt die Unterstützung beim Ausbau der notwendigen Ladestationen. Vor allem für Transport- und Logistikunternehmen ist das ein attraktives Angebot. Wissenswertes rund um die Förderung der E-LKW haben wir hier zusammengefasst.

Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge in 2023 – Hintergrund und Ziele

Die vorliegende Richtlinie ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung des 2019 von der Bundesregierung verabschiedeten Klimaschutzprogramms 2030. Ihr Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Anzahl CO²-armer LKW sowie dem Ausbau und der Verbesserung der Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur. Durch die Förderung der E-LKW soll dazu beigetragen werden, die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Ziele der Förderung der E-LKW im Überblick:

  • schnellere Verbreitung alternativer emissionsarmer Nutzfahrzeuge
  • Verbesserung des Lärmschutzes
  • Senken der Treibhausgasemissionen in diesem Sektor
  • Verbesserung der Luftqualität in Städten

Laut aktuellem Stand der Daten von Statista waren zu Beginn des Jahres 2023 unter anderem unter den Cargo Speditionen rund 60.800 E-LKW in Deutschland registriert. Doch noch immer handelt es sich bei der Mehrzahl der LKW um dieselbetriebene Fahrzeuge. Da sowohl E-PKW als auch E-LKW teurer in der Anschaffung sind als Fahrzeuge mit Verbrenner-/Dieselmotor, setzt die gezielte Förderung der E-LKW besonders Anreize durch eine 80% Förderung.  Schließlich lassen sich damit verschiedene Schadstoffe wie Stickoxide oder Abgase erheblich reduzieren.

Erste elektrobetriebene Fahrzeuge waren noch leistungsarm

Erste Versuche, damals noch ohne Förderung der E-LKW, gab es bereits zwischen 1905 und 1914, als einige Unternehmen verschiedene elektrobetriebene Fahrzeuge für Müllabfuhr, Feuerwehr oder Biertransporter entwickelten. Die Bemühungen wurden jedoch eingestellt, da die Kraftstoffe damals günstig und die Leistung der mit Kraftstoff betriebenen Fahrzeuge besser waren.

Heute lohnt sich die Förderung der E-LKW, da sich die Fahrzeuge auch langsam aus der Produktionsnische heraus entwickeln. Sie können im Transport großer Lasten über vergleichsweise lange Strecken auskommen und werden weltweit von allen namhaften Herstellern angeboten.

Einige Beispiele dafür sind:

  • Smith Electric Vehicles, GB, seit 2006 (12 t; Reichweite 160 km)
  • Emoss, NL, seit 2012 (bis 10t, Reichweite bis zu 200 km)
  • E-Force, CH, seit 2014 (bis 18t, Reichweite bis zu 240 km)
  • Futuricum, CH, 2020 mit dem nationalen Energiepreis Watt d’Or ausgezeichnet (bis 40 t, Reichweite bis zu 500 km)
  • Daimler Truck, seit 2016, (bis 26 t, Reichweite bis zu 200 km)
  • Tesla Semi, seit 2022 (bis 40 t, Reichweite bis zu 800 km)
  • Renault Trucks, FR (bis 26 t, Reichweite bis zu 400 km)

Darum geht es konkret bei der Förderung für E-LKW

Die Nachhaltigkeitsförderung kann beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragt werden. Sie wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zugestanden.

Eine Förderung für E-LKW gibt es für:

  • die „Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben (KsN)“. Das sind batteriebetriebene Fahrzeuge, von außen aufzuladende Hybrid-Elektro-Fahrzeuge oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
  • die Umrüstung von bestehenden Dieselfahrzeugen der EG-Klassen N2 / N3 auf Elektroantrieb
  • die „Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur (KsI)“
  • die „Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur (MBS).“

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der E-LKW existiert allerdings nicht, stattdessen wird die Entscheidung über Förderung der E-LKW nach pflichtgemäßem Ermessen und der vorhandenen Haushaltsmittel vom Bundesamt für Logistik und Mobilität getroffen.

Wer kann die Förderung für E-LKW beantragen und welche Bedingungen sind zu beachten?

Der Zuschuss kann beantragt werden von:

  • allen Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunalen Unternehmen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragenen Vereinen

 

Die Bedingungen für eine E-LKW-Förderung sind zwar vielseitig, aber dennoch umsetzbar. Neben der Einhaltung technischer und organisatorischer Anforderungen ist im Antrag bereits ein Standort für eine Ladestation festzulegen und auch explizit zu benennen. Zudem muss mindestens ein Nutzfahrzeug (N1/N2/N3) gemäß den Richtlinien angeschafft werden und die Tank- und Ladeinfrastruktur gut durchdacht sein. Diese muss allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen sowie dem Mess- und Eichrecht entsprechen und auf dem aktuellsten Stand der Technik sein. Umgesetzt werden kann die Förderung für den E-LKW erst nach Bewilligung des Zuschusses.

Elektro-LKW-Förderung – jetzt beim Bund beantragen

Wer von der Nachhaltigkeitsförderung des Bundes profitieren möchte und in die Zielgruppe passt, der kann sich die Antragsunterlagen online beschaffen. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls elektronisch.

Für die Förderung der E-LKW gibt es bisweilen keinen Rechtsanspruch und der Höchstbetrag für die Förderung liegt bei 15 Mio. Euro jährlich. Dennoch lohnt es sich, einen Versuch in der Förderung eines E-LKW zu wagen.

Die Förderung der E-LKW wird als Zuschuss (Anteilfinanzierung) gewährt und die Höhe hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Sie beträgt jedoch maximal 80% der Investitionsmehrausgaben für den Erwerb oder die Umrüstung von Fahrzeugen.

Genaugenommen verhält es sich mit der Höhe der Förderung von E-LKW so:

  • Bei der Anschaffung eines förderfähigen Fahrzeugs der Klasse N1, N2 oder N3 mit Elektroantrieb beträgt der Zuschuss bis zu 80%.
  • Für die Einrichtung oder Erweiterung notwendiger Tank- und Lademöglichkeiten gibt es ebenfalls Zuschüsse bis zu einer Höhe von 80%.
  • Für die Durchführung von Machbarkeitsstudien oder Analysen sind Zuschüsse bis zu einer Höhe von 50% möglich.

Achtung: Die Richtlinie ist bereits am 2. August 2021 in Kraft getreten und gilt nur bis zum 31. Dezember 2024. Wer seine E-LKW-Flotte bis dahin noch aufstocken oder umrüsten will, sollte sich mit dem Antrag auf die Förderung der E-LKW beeilen.

Wir von ECL Kontor – dem Logistikunternehmen in Hamburg – bieten als Experten für Logistik und Lagerlogistik eine Vielzahl an Leistungen für einen optimalen Arbeitsablauf an. Unsere Experten stehen bei Fragen jederzeit bereit!

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