Eine gute Nachricht für alle Unternehmen dürfte die staatliche Förderung von E-LKW sein, für deren Anschaffung oder Umrüstung die Bundesregierung hohe Zuschüsse bereitstellt. Grundlage dafür ist die „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ vom 29. Juli 2021, geändert durch Bekanntmachung vom 21. März 2022.
Nach dieser Richtlinie kann die geplante Förderung von E-LKW mit bis zu 80% bezuschusst werden. Dazu kommt die Unterstützung beim Ausbau der notwendigen Ladestationen. Vor allem für Transport- und Logistikunternehmen ist das ein attraktives Angebot. Wissenswertes rund um die Förderung der E-LKW haben wir hier zusammengefasst.
Die vorliegende Richtlinie ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung des 2019 von der Bundesregierung verabschiedeten Klimaschutzprogramms 2030. Ihr Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Anzahl CO²-armer LKW sowie dem Ausbau und der Verbesserung der Tank-, Lade- und Oberleitungsinfrastruktur. Durch die Förderung der E-LKW soll dazu beigetragen werden, die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren und bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Die Ziele der Förderung der E-LKW im Überblick:
Laut aktuellem Stand der Daten von Statista waren zu Beginn des Jahres 2023 unter anderem unter den Cargo Speditionen rund 60.800 E-LKW in Deutschland registriert. Doch noch immer handelt es sich bei der Mehrzahl der LKW um dieselbetriebene Fahrzeuge. Da sowohl E-PKW als auch E-LKW teurer in der Anschaffung sind als Fahrzeuge mit Verbrenner-/Dieselmotor, setzt die gezielte Förderung der E-LKW besonders Anreize durch eine 80% Förderung. Schließlich lassen sich damit verschiedene Schadstoffe wie Stickoxide oder Abgase erheblich reduzieren.
Erste elektrobetriebene Fahrzeuge waren noch leistungsarm
Erste Versuche, damals noch ohne Förderung der E-LKW, gab es bereits zwischen 1905 und 1914, als einige Unternehmen verschiedene elektrobetriebene Fahrzeuge für Müllabfuhr, Feuerwehr oder Biertransporter entwickelten. Die Bemühungen wurden jedoch eingestellt, da die Kraftstoffe damals günstig und die Leistung der mit Kraftstoff betriebenen Fahrzeuge besser waren.
Heute lohnt sich die Förderung der E-LKW, da sich die Fahrzeuge auch langsam aus der Produktionsnische heraus entwickeln. Sie können im Transport großer Lasten über vergleichsweise lange Strecken auskommen und werden weltweit von allen namhaften Herstellern angeboten.
Einige Beispiele dafür sind:
Die Nachhaltigkeitsförderung kann beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragt werden. Sie wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zugestanden.
Eine Förderung für E-LKW gibt es für:
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der E-LKW existiert allerdings nicht, stattdessen wird die Entscheidung über Förderung der E-LKW nach pflichtgemäßem Ermessen und der vorhandenen Haushaltsmittel vom Bundesamt für Logistik und Mobilität getroffen.
Der Zuschuss kann beantragt werden von:
Die Bedingungen für eine E-LKW-Förderung sind zwar vielseitig, aber dennoch umsetzbar. Neben der Einhaltung technischer und organisatorischer Anforderungen ist im Antrag bereits ein Standort für eine Ladestation festzulegen und auch explizit zu benennen. Zudem muss mindestens ein Nutzfahrzeug (N1/N2/N3) gemäß den Richtlinien angeschafft werden und die Tank- und Ladeinfrastruktur gut durchdacht sein. Diese muss allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen sowie dem Mess- und Eichrecht entsprechen und auf dem aktuellsten Stand der Technik sein. Umgesetzt werden kann die Förderung für den E-LKW erst nach Bewilligung des Zuschusses.
Wer von der Nachhaltigkeitsförderung des Bundes profitieren möchte und in die Zielgruppe passt, der kann sich die Antragsunterlagen online beschaffen. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls elektronisch.
Für die Förderung der E-LKW gibt es bisweilen keinen Rechtsanspruch und der Höchstbetrag für die Förderung liegt bei 15 Mio. Euro jährlich. Dennoch lohnt es sich, einen Versuch in der Förderung eines E-LKW zu wagen.
Die Förderung der E-LKW wird als Zuschuss (Anteilfinanzierung) gewährt und die Höhe hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Sie beträgt jedoch maximal 80% der Investitionsmehrausgaben für den Erwerb oder die Umrüstung von Fahrzeugen.
Genaugenommen verhält es sich mit der Höhe der Förderung von E-LKW so:
Achtung: Die Richtlinie ist bereits am 2. August 2021 in Kraft getreten und gilt nur bis zum 31. Dezember 2024. Wer seine E-LKW-Flotte bis dahin noch aufstocken oder umrüsten will, sollte sich mit dem Antrag auf die Förderung der E-LKW beeilen.
Wir von ECL Kontor – dem Logistikunternehmen in Hamburg – bieten als Experten für Logistik und Lagerlogistik eine Vielzahl an Leistungen für einen optimalen Arbeitsablauf an. Unsere Experten stehen bei Fragen jederzeit bereit!