1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkehrsverträge, Speditions-, Transport-, Lager- und sonstige logistische Dienstleistungen der ECL Kontor GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
1.2 Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.3 Bei internationalen Straßentransporten gilt ergänzend das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
1.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuchs (HGB), bleiben unberührt.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung des Transport- oder Logistikauftrags zustande.
2.3 Angebote basieren auf den vom Auftraggeber übermittelten Daten (z. B. Gewicht, Maße, Gefahrgut, Warenwert, Verpackung, Lade- und Entladestellen).
2.4 Abweichungen zwischen Anfrage und tatsächlicher Sendung berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Anpassung der vereinbarten Vergütung sowie zur Berechnung zusätzlicher Aufwendungen.
3.1 Die angebotenen Preise gelten unter der Voraussetzung stabiler Marktbedingungen sowie unveränderter Kostenstrukturen.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, kurzfristige Zuschläge oder Kostenanpassungen weiterzugeben, wenn diese durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch:
Beispiele hierfür sind insbesondere:
3.3 Solche Zuschläge können auch nach Angebotsabgabe oder nach Auftragserteilung entstehen und werden entsprechend weiterbelastet.
4.1 Der Auftraggeber hat sämtliche für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen vollständig und korrekt mitzuteilen, insbesondere:
4.2 Der Auftraggeber haftet für Schäden oder Mehrkosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben entstehen.
4.3 Für erforderliche Dokumente (z. B. Zoll- oder Exportdokumente) ist der Auftraggeber verantwortlich.
5.1 Angegebene Transportzeiten oder Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde.
5.2 Verzögerungen durch folgende Umstände begründen keine Haftung:
5.3 Vereinbarte Zeitfenster gelten als erfüllt, wenn der Transport im üblichen branchenüblichen Zeitraum durchgeführt wird.
6.1 Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den ADSp 2017, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
6.2 Für Güterschäden während des Transports gelten insbesondere die Haftungsgrenzen der ADSp und des HGB (in der Regel 8,33 SZR je kg), soweit keine zwingenden internationalen Regelungen gelten.
6.3 Für sonstige Vermögensschäden ist die Haftung begrenzt auf den dreifachen Betrag der bei Verlust zu zahlenden Entschädigung, maximal jedoch 125.000 € je Schadenfall, sofern gesetzlich zulässig.
6.4 Die maximale Haftung je Schadenereignis ist auf 2,5 Mio. € begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
6.5 Bei internationalem Straßentransport gelten die Haftungsregelungen der CMR.
6.6 Eine weitergehende Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.1 Für logistische Zusatzleistungen (z. B. Kommissionierung, Verpackung, Konfektionierung, Lager- oder IT-Leistungen) gelten ergänzend die Grundsätze der Logistik-AGB.
7.2 Die Haftung für solche Leistungen ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf die vereinbarten Haftungshöchstgrenzen für Logistikleistungen.
8.1 Der Auftragnehmer unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung, die seine gesetzliche Haftung nach ADSp und HGB abdeckt.
8.2 Eine darüber hinausgehende Transportversicherung für das Gut wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
9.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
9.3 Der Auftragnehmer besitzt ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den ihm übergebenen Gütern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
